Der Notartermin ist der Moment, in dem der Kauf verbindlich wird. Danach gibt es kein Zurück mehr. Genau deshalb sollte an diesem Tag nichts mehr offen sein, was du vorher hättest klären können. So läuft er ab – und das prüfst du besser vorher.
Warum überhaupt ein Notar?
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet: Er berät beide Seiten, gestaltet den Vertrag rechtssicher und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung. Er vertritt aber nicht deine Interessen im Verhandlungssinn – inhaltliche Fragen klärst du vorher.
Schritt 1: Der Kaufvertragsentwurf
Vor dem Termin bekommst du den Entwurf. Nimm dir die gesetzlich vorgesehene Zeit (in der Regel rund zwei Wochen bei Verbrauchern), um ihn in Ruhe zu lesen. Prüfe Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar und etwaige Belastungen im Grundbuch.
Schritt 2: Die Beurkundung
Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor und erklärt die wesentlichen Punkte. Du kannst jederzeit Fragen stellen – und solltest das auch tun. Erst mit den Unterschriften beider Parteien wird der Vertrag wirksam.
Schritt 3: Nach der Unterschrift
Der Notar veranlasst die weiteren Schritte: Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu deinen Gunsten, Einholung nötiger Genehmigungen, Fälligstellung des Kaufpreises und schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Erst mit der Grundbucheintragung bist du rechtlich Eigentümer.
Was der Termin kostet
Notar- und Grundbuchkosten liegen zusammen üblicherweise bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Sie gehören zu den Kaufnebenkosten und werden in der Regel vom Käufer getragen. Plane sie von Anfang an in deine Gesamtrechnung ein.
Die häufigsten Fallstricke
- Den Vertragsentwurf zu spät oder nur überfliegend lesen
- Offene Fragen zu Unterlagen erst am Notartermin stellen
- Mündliche Zusagen nicht in den Vertrag aufnehmen lassen
- Übergabezustand und Inventar nicht klar regeln
- Grundbuch-Belastungen (Grundschulden, Wegerechte) übersehen
Der beste Schutz ist Vorbereitung: Wer die Objektunterlagen vorher geprüft hat, geht ohne offene Punkte in die Beurkundung.
Häufige Fragen
Kann ich den Kaufvertrag am Notartermin noch ändern?
Kleinere Anpassungen sind beim Termin möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Grundlegende Punkte solltest du aber vorher klären – nach der Beurkundung ist der Vertrag verbindlich.
Wer sucht den Notar aus?
In der Regel einigen sich Käufer und Verkäufer; oft schlägt der Käufer den Notar vor, weil er die Kosten trägt. Der Notar ist unabhängig und beiden Seiten zur Neutralität verpflichtet.